BVfK - Wochenendticker 10. August 2019

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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IAA und BVfK: Antorten auf die drängenden Fragen des Autobusiness am 12. September in Frankfurt:

Wann endet der Dieselskandal? Wer stoppt die Deutsche Umwelthilfe? Marktbehinderung durch Datenmissbrauch? Börsen-Preiserhöhungen ohne Ende? Mit BVfK-Unabhängigkeitslösungen auch ohne Autoscout und Mobile? Haftet der Händler für Teslas Reichweiten-Manipulation?

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Fahrlässiger Umgang mit Passwörtern – wie Unternehmen eingreifen können

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Vorsicht bei Werbung mit Garantien!LG Weiden fordert zwingenden Hinweis auf die Garantiebedingungen

Akku leer?Die Bedeutung der Sachmängelhaftung für Elektrofahrzeugbatterien

  

Termine:

12. September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen" 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wann endet der Dieselskandal? VDA-Präsident Bernhard Mattes hat keine Antwort auf die Frage der Auto Zeitung. - Wie hoch ist der volkswirtschaftliche Schaden bei Auto-Händlern und -Besitzern durch den Fahrverbote-Wertverlust? - Wer stoppt die Deutsche Umwelthilfe? Der ZDK ist mit seiner Attacke vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. – Stabilisieren die endlich zur Verfügung stehenden Umrüstmöglichkeiten den Dieselmarkt? - In welchem Umfang missbrauchen Hersteller die Autodaten zum Zwecke der Behinderung freier Händler? - Fiat-Neuwagen bei Tchibo – ging das nicht schon beim Golf 5 in die Hose? - Preiserhöhungen, Händler- und Preisbewertungen bei den Börsen: Wann ist das Ende der Fahnenstange erreicht? – Geht es mit Heycar und den Unabhängigkeitslösungen vom BVfK auch ohne Autoscout und Mobile? - Teslas Reichweiten-Manipulation: Haftet der Händler für nicht gehaltene Prospektversprechen?

Wenn Sie über diese und am besten noch über Ihre eigenen Themen und Anliegen diskutieren und gemeinsam mit Kollegen und BVfK-Vertretern nach Antworten suchen wollen, dann gibt es keine bessere Gelegenheit, als den BVfK-IAA-Händlerabend am 12. September 2019. Wie gewohnt lädt das BVfK-Team nach Bad Homburg ein, wo die Übernachtungspreise moderat ohne exorbitante IAA-Aufschläge sind. Dennoch ist man mit der S-Bahn in 17 Minuten auf dem Messegelände - schneller, als von den weit entfernt liegenden Besucherparkplätzen.

Planen Sie jetzt Ihren IAA-Besuch und verbinden diesen mit der Teilnahme am wie gewohnt interessanten und unterhaltsamen BVfK-Händlerabend.

Weitere Informationen sowie Online-Anmeldung finden Sie hier: >>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

Wir sehen uns in Bad Homburg, denn dort heißt es am 12. September ganz intensiv:

  Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Fahrlässiger Umgang mit Passwörtern – wie Unternehmen eingreifen können

Ein leichtsinniger Umgang mit Passwörtern und die unbewusste oder bewusste Missachtung von Sicherheitsrichtlinien stellen eine der Hauptbedrohungen für die Sicherheit der Unternehmens-IT dar. Dem müssen IT-Abteilungen mit technischen Maßnahmen entgegentreten, denn Aufklärung und Schulungen können nicht allen Verfehlungen vorbeugen.

Trotz gestiegenem Sicherheitsbewusstsein liegt die Ursache für Hackerangriffe und Malwareinfektionen oft bei unvorsichtigen und uninformierten Mitarbeitern. Wie eine Studie von Kaspersky Lab und B2B International zeigt, ist fast jeder dritte Cyberangriff heutzutage auf Phishing und Social Engineering zurückzuführen, weitere 30 Prozent hängen mit Exploits und dem vermeidbaren Verlust von Mobilgeräten zusammen. Hinzu kommt, dass die Zahl der (privaten) mobilen Geräte, die mittlerweile Zugang zum Firmennetzwerk haben und für dessen Sicherheit in der Regel die Besitzer allein verantwortlich sind, in den letzten Jahren exorbitant gestiegen ist. Öffentliche, ungeschützte WLAN-Netzwerke, potenziell bösartige Websites oder aber der versehentliche Download infizierter Apps werden so schnell zur Bedrohung sensibler Unternehmensdaten.

Unachtsamer Umgang mit Passwörtern

Das größte Sicherheitsrisiko ist dabei sicherlich der sorglose Umgang mit Passwörtern und Zugangsdaten, sei es, dass Mitarbeiter noch immer auf Phishing hereinfallen und sensible Daten arglos auf gefälschten Webseiten eingeben oder aber innerhalb des Unternehmens nachlässig mit Berechtigungsnachweisen umgehen. So ist es bei vielen Mitarbeitern an der Tagesordnung, geheime Passwörter unbedarft an Kollegen weiterzugeben oder auf unternehmensfremden Cloud-Applikationen abzuspeichern, um auch außerhalb des Unternehmens darauf zugreifen zu können. Ebenso riskant ist die weit verbreitete Verwaltung von sensiblen Passwörtern über Excel-Tabellen oder andere ungeschützte Dokumente oder Systeme. Dass diese Nachlässigkeit nicht nur mit begrenzten Rechten versehene Accounts wie etwa E-Mailkonten oder ähnliches betrifft, sondern in vielen Fällen auch privilegierte, mit weiten Rechten ausgestattete Unternehmens-Accounts wie Administratorkonten, Datenbank-, Maschinen- oder Server-Accounts, verschärft die Situation.

Hier können Sie den vollständigen Bericht dazu lesen: 

>>> Techtag.de: Fahrlässiger Umgang mit Passwörtern

Ein sicheres Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Vorsicht bei Werbung mit Garantien! 

 

LG Weiden fordert zwingenden Hinweis auf die Garantiebedingungen

Wer Fahrzeuge auf seiner eigenen Internetpräsenz oder externen Plattformen mit Garantien bewirbt, sollte sich vergewissern, dass der potenzielle Käufer die Garantiebedingungen einsehen kann. Grundlage ist § 479 Absatz 1 Satz 2 BGB, wonach der Händler verpflichtet ist, den Verbraucher darüber aufzuklären,

- dass die Garantie seine gesetzlichen Rechte nicht einschränke,
- welchen Inhalt die Garantie habe,
- wie ein Garantieanspruch geltend zu machen sei,
- und wer Garantiegeber ist.

Es ist daher sicherzustellen, dass die vorstehenden Angaben aus dem Angebotstext gut leserlich und nicht weniger hervorgehoben als der übrige Teil der Werbebotschaft hervorgehen. Nicht ausreichend dürfte daher die bloße Information „5 Jahre Herstellergarantie“ ohne weitere Erläuterungen sein.

Wozu benötigt der Käufer diese Informationen?

Wer sich als Autohändler täglich auch mit rechtlichen Fragestellungen auseinandersetzt, der wird den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung schnell verinnerlicht haben. Unerfahrene Fahrzeugkäufer setzen beide Begriffe hingegen oftmals gleich und gehen regelmäßig davon aus, dass sie verpflichtet sind, die Garantie vorrangig in Anspruch zu nehmen oder bei Verlust von Garantieansprüchen auch ihrer Gewährleistungsansprüche verlustig zu werden. Dabei ist strickt zu trennen: Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und regelt das Verhältnis Verkäufer/Käufer im Falle von auftretenden und bereits bei Übergabe vorhandenen Sachmängeln. Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung, deren Konditionen frei regelbar sind.

Dass die Beantwortung der Frage, wer Garantiegeber ist, oftmals nicht unerhebliche Probleme bereitet, weiß, wer mit EU-Fahrzeugen handelt. Ist es der Hersteller selbst? Ist es die jeweilige Importeur-Gesellschaft des Herkunftslandes oder gar der inländische Vertreter des Herstellers?

Natürlich ist der Käufer auch daran interessiert, welche Schäden von der Garantie abgedeckt sind und wie er diese geltend machen kann. Wäre der Händler nicht zur Offenlegung verpflichtet, bestünde eine erhöhte Missbrauchsgefahr, da der Käufer gewisse Standards erwarten darf und wird, die bei ausbleibender Informationspflicht auf einfache Weise unterlaufen werden könnten.

Muss ich jetzt all diese Informationen im Rahmen des Angebotstextes platzieren?

Das dürfte davon abhängen, ob die oben aufgezählten Informationen auf der Internetseite des Garantiegebers leicht zugänglich verfügbar sind. Dies wird bei Herstellergarantien meist der Fall sein. Dann kann es ausreichen, dem Angebotstext des beworbenen Fahrzeugs einen deutlich hervorgehobenen Link beizufügen, unter welchem die Informationen unmittelbar abgerufen werden können. Man sollte sich allerdings bewusst sein, dass man auf die Vollständigkeit und Verfügbarkeit dieser Informationen in der Regel keinen Einfluss hat. Nimmt der Garantiegeber die Informationen beispielsweise kurzzeitig offline, wird dies auch dem werbenden Händler zugerechnet, der sich dann einer Abmahngefahr aussetzt.

Zu achten ist auch darauf, an welcher Stelle die Garantieinformationen platziert werden. Bestenfalls sollten sich ein (anklickbarer!) Hyperlink bzw. die aufgeführten Garantiebedingungen unmittelbar auf der Angebotsseite in räumlicher Nähe zur Garantiewerbung befinden. Sinnvoll kann es aus Platzgründen und sofern der kooperierende Garantieanbieter selbst keine ausreichenden Informationen anbietet, diese auf einer Unterseite der eigenen Homepage zu platzieren und dann hierauf zu verlinken. Dann sollte mit dem Garantieanbieter jedoch im Vorfeld abgesprochen werden, welche Informationen vollumfänglich übernommen werden dürfen, um sich wiederum nicht der Gefahr sonstiger Rechtsverletzungen auszusetzen.
Wenn Sie bei der Bewerbung Hilfe benötigen, steht Ihnen die BVfK-Rechtsabteilung gerne zur Seite.

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Akku leer?

 

Die Bedeutung der Sachmängelhaftung für Elektrofahrzeugbatterien

Kürzlich wurde ein Fall an uns herangetragen, in dem die Käuferin eines etwa 5 Jahre alten gebrauchten Elektrofahrzeugs den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hatte, da die tatsächliche Reichweite des Fahrzeugs nicht Ihren Erwartungen entspreche. Was gilt es hierbei als Verkäufer zu beachten?
Kauf oder Miete?
Zunächst ist zu klären, ob der Fahrzeug-Akku tatsächlich zum vertraglich vereinbarten Kaufgegenstand zählt. In vielen Fällen wird dieser nämlich lediglich vom Hersteller oder einem sonstigen Dritten angemietet. Dies sollte im Kaufvertrag ausdrücklich erwähnt und ggf. auf den zusätzlich abzuschließenden Mietvertrag Bezug genommen werden. Tritt anschließend ein Defekt am Akku auf, so dürfte der Käufer auf die mietvertragliche Gewährleistung im Verhältnis zum Vermieter verwiesen werden. Sofern die Ursache des Defekts nicht auf die Kaufsache, also das Fahrzeug selbst zurückzuführen ist, dürfte eine Haftung des Verkäufers unter gewährleistungsrechtlichen Aspekten ausscheiden.
Welche Reichweite und Kapazität darf der Käufer erwarten?
Jedem Käufer dürfte bewusst sein, dass es sich bei Akkus um klassische Verschleißteile handelt, die im Laufe der Zeit an Leistung und Kapazität verlieren. Eine hundertprozentige Kapazität darf der Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs also sicherlich nicht erwarten. Ein Akku-Tausch wird laut uns vorliegenden Informationen eines Fahrzeugherstellers erst ab einer Kapazität von unter 75 % in Betracht gezogen. Dann dürfte auch die maximale Reichweite vermutlich nicht mehr im Toleranzbereich liegen.
Hinzu kommt, dass die nach den Herstellerangaben erzielbare Reichweite unter Laborbedingungen und bei optimaler Streckenbeschaffenheit, Fahrweise und Beförderungslast erreicht wurde. Der Käufer darf somit nicht erwarten, dass diese auch im Realbetrieb zur Messlatte wird, sondern regelmäßig deutlich darunter liegen wird, genauso wie der Spritverbrauch eines kraftstoffbetriebenen Fahrzeugs von den realen Bedingungen und der Fahrweise abhängt. Hinzu kommt, dass bislang nur überschaubare Erfahrungswerte existieren, was der Schaffung eines (herstellerübergreifenden) Vergleichsmaßstabs nicht gerade zuträglich ist.
Fazit
Die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen bringt unter Sachmängelhaftungsgesichtspunkten augenscheinlich neuartige Problemfelder mit sich. Allerdings existieren auf dem Markt natürlich bereits seit geraumer Zeit Geräte, die mit Akkus betrieben werden und bei denen sich bereits herauskristallisiert hat, wann deren gewöhnliche Lebensdauer erreicht ist und wann der Hersteller für Defekte und Leistungsverluste einzustehen hat. Dabei entspricht die Kapazität natürlich nicht immer automatisch der theoretischen Laufleistung. Bei einem Smartphone oder Laptop hängt diese nämlich stark von der Art der Nutzung ab. Bei Fahrzeugen treten wiederum weitere Aspekte hinzu, welche die Beurteilung der regelmäßigen Käufererwartungen noch schwieriger machen.
Sollten Sie von einem Kunden aufgrund eines defekten oder leistungsverringerten Akkus in Anspruch genommen werden, schätzen wir die Sach- und Rechtslage gerne für Sie ein und entwickeln anschließend eine entsprechende Verhaltensstrategie, um eine optimale Lösung zu erzielen.
Ihre BVfK-Rechtsabteilung

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>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

12.September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

>>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

 

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2.Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK - "Rhein in Flammen" 

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